Der Verminderungsfaktor v wird beim Wirkungsgradverfahren eingesetzt, um die alterungsbedingte Abnahme der Beleuchtungsstärke einer Beleuchtungsanlage einzukalkulieren. Dies kann unter anderem durch Verschmutzung des Leuchtmittels über die Zeit erfolgen. Er spielt somit bei der Bestimmung der Nennbeleuchtungsstärken (En) für den mittleren Alterungszustand einer Beleuchtungsanlage eine entscheidende Rolle.
Der üblicherweise eingesetzte Verminderungsfaktor reicht vom Wert 0,6 für eine starke Verschmutzung bis hin zu 0,8 bei einer normalen Verschmutzung. Bei einer erhöhten Verschmutzung wird der Wert 0,7 angesetzt.
Um den Verminderungsfaktor auszugleichen, wird bei der Neuplanung von Beleuchtungsanlagen in der Regel der Faktor 1,25 eingeplant. Das bedeutet, dass die Anlage heller leuchtet, als das eigentliche Planungsziel vorgibt. Da die Helligkeit aber über den Zeitraum eines Wartungsintervalls durch Verlust bei der Leuchtkraft sowie die Verschmutzung um den Verminderungsfaktor abnimmt, kann auf diese Weise zumindest rechnerisch ein mittleres Beleuchtungsniveau von 100 Prozent erreicht werden. Je nach Verschmutzungsgrad sollte das Wartungsintervall auf die jeweiligen Gegebenheiten angepasst werden.