Wenn Arbeiten in einem Raum ausgeführt werden, müssen dafür die richtigen Lichtverhältnisse herrschen. Um diese zu bestimmen, diente früher die Nennbeleuchtungsstärke. Sie wurde von der zu leistenden Sehaufgabe in einem Raum bestimmt und gab den empfohlenen Mittelwert der Beleuchtungsstärke bei einem mittleren Alterungszustand der Lichtanlage an. Ausschlaggebend war hierfür die horizontale Arbeitsfläche in einer Höhe von 85 Zentimeter über dem Fußboden. Nennbeleuchtungsstärken wurden in lux gemessen und unter anderem in der Arbeitsstättenrichtlinie erfasst.
Je nach Nutzung des Gebäudes und Schwere der Arbeit unterscheidet sich der einzuhaltende Wert. Für allgemeine EDV-Arbeiten in einem Büro werden beispielsweise 500 lux empfohlen. In Zeichenbüros hingegen sind 1000 lux auf der Arbeitsfläche nötig.
Wartungsfaktor statt Nennbeleuchtungsstärke
Da sich die Nennbeleuchtungsstärke auf Anlagen mittlerer Alterung bezog, musste der Wert bei neuen Beleuchtungsanlagen mit dem Faktor 1,25 multipliziert werden. Heutzutage misst man Alterung und Verschmutzung von Lichtquellen und Leuchten im Raum mit dem Wartungsfaktor. Die Werte der Beleuchtungsstärke, die in DIN EN-Normen angegeben werden, sind die Wartungswerte.