Das Sparkonzept gilt nicht nur für Industrie und Handwerk:
Wer eine alte Beleuchtungsanlage durch eine moderne, dem Stand der Technik entsprechende Neuanlage ersetzt, spart nach kurzer Amortisationszeit Geld. Je mehr Jahre die Altanlage auf dem Buckel hat, umso höher fallen die Energie- und damit die CO2- und Kosteneinsparung aus. Gleichzeitig verbessert sich die Beleuchtungsqualität, zum Teil um ein Vielfaches: Das neue Licht ist bedarfsgerecht, erfüllt hohe Ansprüche an die visuelle Ergonomie, fördert das Wohlbefinden und erhält die Gesundheit.
Der Einspareffekt lässt sich erhöhen, indem Leuchten mit einer höheren Schutzart installiert werden als sie eigentlich erforderlich ist. Denn dadurch verringern sich die Wartungskosten.
Über die Betriebszeit einer Beleuchtungsanlage nimmt ihr Lichtstrom ab, weil Lampen, Leuchten und Raumoberflächen altern und verschmutzen. Deshalb sind die von DIN EN 12464-1 „Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen“ normierten Werte für die mittlere Beleuchtungsstärke Wartungswerte, die nie unterschritten werden dürfen.
Staubgeschützt oder staubdicht
Leuchten geringer Schutzart – zum Beispiel IP 20 (geschützt gegen feste Fremdkörper > 12 mm) – verschmutzen schneller als geschlossene Leuchten höherer Schutzart IP 50 (staubgeschützt) oder IP 60 (staubdicht). Sie müssen daher früher, die geschlossenen Leuchten entsprechend später gewartet werden. Das Wartungsintervall lässt sich um mindestens ein Jahr verlängern – ein Jahr, in dem die Kosten für die Wartungsarbeiten genauso wie für Lampenersatz und anderes Material gespart werden.
Quelle: licht.de (Stand: Juni 2008)
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