Achtung: Das Bundesministerium fr Arbeitsschutz (BMAS) hat eine Novellierung der Arbeitsstttenverordnung (ArbSTttV) im Dezember 2016 durchgesetzt. Durch die Novellierung ist die Bildschirmarbeitsverordnung in die Arbeitsstttenverordnung eingefgt worden und istsomit als alleinstehende Verordnung ausser Kraft gesetzt worden.
Viele Menschen arbeiten heutzutage an Bildschirmen bzw. Computerarbeitspltzen. Bereits 2014 zhlte das Statistische Bundesamt 18 Millionen Berufsttige, die dauerhaft an Monitoren arbeiteten. Dieser Umstand fordert von Arbeitgebern, bestimmte Vorkehrungen fr Beschftigte zu treffen. So wurde vom Gesetzgeber die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) ins Leben gerufen, die unter anderem regelt, wie ein Bildschirmarbeitsplatz gestaltet und ausgerichtet sein sollte. Ferner wird in dieser Verordnung darber aufgeklrt, welche gesundheitlichen Schdigungen fr Angestellte bei Nichteinhaltung die Folge sein knnen. Vor allem sollen folgende negative Aspekte vermieden werden:
- Krperliche Beeintrchtigungen
- Psychische Probleme
- Gefahren fr das Sehvermgen
Hinsichtlich des Sehvermgens kommt der Ausleuchtung des Raumes eine wesentliche Bedeutung zu. Zu groe Kontrast- und Helligkeitsunterschiede sind schdlich fr unser Auge und sollten daher vermieden werden. Der Leuchtdichteunterschied sollte daher eher gering sein, um die Sehkraft nicht einzuschrnken.
Um das Gesundheitswohl des Arbeitsnehmers nicht zu gefhrden, hat der Gesetzgeber in der Bildschirmarbeitsverordnung Mindestanforderungen an Bildschirmarbeitspltze aufgestellt, die neben der Gestaltung des Arbeitsplatzes hinsichtlich der Arbeitsmittel auch die Beleuchtung des Arbeitsplatzes betreffen: Denn das richtige Licht hat unmittelbare Auswirkungen auf die Leistungsfhigkeit des Beschftigten. Ist ein Computer-Arbeitsplatz nicht optimal beleuchtet, knnen mitunter folgende Beschwerden auftreten:
- Augenbrennen
- Augenjucken
- Trockenheit der Augen
- Kopfschmerzen
- Nervositt
- Mdigkeit
Um diese negativen Auswirkungen aufgrund schlechter Beleuchtungsverhltnisse vorzubeugen, sind Anforderungen an optimale Lichtverhltnisse am Arbeitsplatz in der Bildschirmarbeitsverordnung definiert.
Beleuchtungsniveau
Die Beleuchtungsstrke sollte in einem Bereich zwischen 500 und 1000 Lux (lx) liegen. Aber auch darber hinaus bis zu 3000 lx wird Helligkeit als wohltuend empfunden.
Sehanforderungen abstimmen
Je nach Aufgabe und Alter des Beschftigten mssen Sehanforderungen anpassbar sein, denn Papierarbeit erfordert andere Lichtbedingungen als Bildschirmarbeit. So ist es erforderlich, dass die Lichtzufuhr durch den Beschftigten individuell geregelt werden kann.
Weiterhin ist auf folgende Kriterien zu achten:
- Blendfreie und flimmerfreie Lampen
- Bildschirmausrichtung parallel zum Fenster
- Neutrale Lichtfarbe in Tageslichtwei
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