Die Frage „Benötigen LED Lampen eine Erdung?“ kann man nicht allgemeingültig beantworten. Zunächst einmal ist es wichtig zu klären, welche Art von Lampe gemeint ist: eine Leuchte zum Anschluss an das Stromnetz (umgangssprachlich oft als “Lampe“ bezeichnet) oder ein Leuchtmittel zum Eindrehen oder Einstecken. Letzteres meint nämlich ein Fachmann, wenn er von einer LED Lampe spricht.
Ob Sie eine LED oder eine Energiesparlampe in einer Hängeleuchte oder einem Wandstahler verwenden, hat keinen Einfluss darauf, ob die Lampe geerdet sein muss. Ausschlaggebend ist die Konstruktion der Lampe. Ist die Lampe aus Metall, so kommt sie gemäß den VDE-Richtlinien und der IP Schutzklasse I mit einer Erdungsklemme in den Handel. Das kann auch der Fall sein, wenn sie mit echten Metallteilen verziert ist. Lampen mit Deko aus eloxiertem Kunststoff fallen, wie Kunststofflampen, unter die Schutzklasse II.
LED Strips gelten als LED Lampen / Leuchtmittel. An einen Trafo mit 12 V oder 25 V angeschlossen haben sie Schutz durch Kleinspannung und fallen unter die Schutzklasse III.