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Natrium Dampflampen weiterhin im Straßenverkehr erlaubt

Halogen Metalldampflampe

Ende 2018 war es beschlossene Sache: Natrium Dampflampen, kurz NAV, dürfen weiterhin im Straßenverkehr als Straßenlampen - und Laternen eingesetzt werden. 2015 sah das noch ganz anders aus. Ähnlich wie den Quecksilber Dampflampen drohte auch den NAV Lampen das aus.

Wenig Beschränkungen, voller Einsatz

Der Einsatz der Natrium Dampflampen war lange umstritten. Trotz der bis 70.000 Betriebsstunden und der guten Lichtausbeute gab es viele Gegner. Doch seit Ende 2018 steht fest: Natrium Dampflampen werden nicht verboten und dürfen weiterhin zum Einsatz kommen. Zwar wird es ein paar kleinere Einschränkungen geben (und das eine oder andere Produkt muss ausgetauscht werden) der Großteil der NAV-Lampen im Straßenverkehr darf jedoch bleiben.

Einigkeit bei Bund und EU

Weder der Bund, noch die EU sieht hier erst einmal Änderungen vor. Erste Entwürfe von 2015 sind definitiv vom Tisch. Heutzutage können NAV-Lampen perfekt mit einem Dimmer kombiniert werden und können in Sachen Energieeffizienz sogar mit einer modernen LED Lampen mithalten. In der Erstbeschaffung zwar vergleichsweise teuer, überzeugen die NAV Lampen dennoch mit vielen Vorteilen - ein Grund mehr zur Freude bei allen Befürwortern der Dampflampen.

Fest steht: Während Quecksilber-Dampflampen verständlicherweise nicht mehr verwendet werden dürfen, werden die NAV-Lampen auch zukünftig unsere Straßen beleuchten.

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