Seerosen und Fische, das wäre doch etwas für einen Teich, der im Garten angelegt werden könnte? Bei der Anlage Ihres Teichs können wir Ihnen nicht helfen – dafür können wir Ihnen sagen, was Sie bei den dazugehörigen Gartenleuchten beachten sollten.
Denken Sie zunächst einmal über Ihren Teich nach: Soll auch ein Weg ausgeleuchtet werden, möchten Sie den Teich in Szene setzen? Werden Sie Fisch im Teich haben, wie groß wird der Teich sein? Je nach Antwort benötigen Sie ein anderes Licht.
Über Zweck der Gartenleuchten nachdenken
Gartenleuchten, die einen Weg ausleuchten müssen, sollen eine gewisse Helligkeit ausstrahlen. Schließlich möchte niemand stolpern. Wenn Sie mit einer Gartenlampe den Teich ins rechte Licht setzen möchten, kann diese Lampe punktuell und weniger hell leuchten. Stimmungsvoll ist es, wenn ein Teil des Ufers beleuchtet wird. Wenn Sie Fische in Ihren Teich haben werden, sollten Sie an deren Ruhezeiten denken.
Wenn Sie wissen, welchen Zweck Ihre Unterwasserbeleuchtung erfüllen soll, können Sie die entsprechenden Lampen zielgerichteter auswählen. Neben den funktionalen Aspekten sind dabei auch praktische Aspekte wichtig. Gartenleuchten müssen andere Eigenschaften haben als Innenleuchten.
Praktische Aspekte der Gartenleuchten
Über die Schutzart können Sie sich in dem verlinkten Beitrag informieren. Je höher der IP-Wert ist, umso mehr kann eine Gartenleuchte aushalten. In Bezug auf den Schutz vor Wasser ist besonders die zweite Zahl aussagekräftig. Wir empfehlen für Gartenleuchten, die im Garten und nicht am Haus oder auf der Terrasse sind, mindestens die Schutzart IP44.
Die Schutzklasse sagt etwas darüber aus, wie ein elektrisches Gerät gegen Fehler gesichert ist. In Deutschland existieren die Schutzklassen I, II und III. In der Schutzklasse I haben die Elektrogeräte einen Schutzleiter, der gefährlichen und überschüssigen Strom ableitet. Bei der Schutzklasse II wurde doppelt isoliert. Geräte der Schutzklasse III werden mit Schutzkleinspannung betrieben.
Bei Gartenleuchten müssen Sie darauf achten, dass Leuchten mit Schutzklasse I mit einem Schutzleiter verbunden sind. Bei Leuchten mit Schutzklasse II ist das nicht nötig. Bitte beachten Sie auch hier: Beauftragen Sie, wenn Sie sich unsicher sind, zu Ihrer eigenen Sicherheit einen Fachmann.