Auch im Zeitalter von Handy mit eingebauter Taschenlampe, sind dedizierte Taschenlampen noch immer von Bedeutung. Und das obwohl die Erfindung der Taschenlampe bereits über 100 Jahre zurückliegt. Das erste Patent stammt vom Engländer David Misell von 1899, das erste Patent aus Deutschland wurde 1906 angemeldet. Von Beginn an bezogen Taschenlampen ihren Strom über Batterien, mit der Zeit kamen auch Entwicklungen auf, die über einen Dynamo oder ein anderes Gerät, die Stromversorgung übernahmen.
Der größte Umschwung für die Taschenleuchte war die Entwicklung der LED. Diese kleinen, stromsparenden und langlebigen Leuchtmittel sind perfekt für den Betrieb in einer Taschenlampe geeignet. So ist es möglich die Taschenleuchten deutlich länger bei höherer Helligkeit zu betreiben, als dies bei Lampen mit Glühbirne der Fall war. Auch die Leuchtstärke ist bei modernen LEDs sehr hoch und gerade im Verhältnis zum Stromverbrauch vielfach höher als bei Glühbirnen. Daher eignen sie sich besonders gut für den mobilen Betrieb einer Taschenlampe.
Die Einsatzmöglichkeiten von Taschenlampen sind vielfältig. Am häufigsten werden sie wohl in Notsituationen, beispielsweise während eines Stromausfalls genutzt. Aber auch bei nächtlichen Ausflügen oder beim Camping leisten sie ideale Dienste. Wenn sich die Taschenlampe auf den Griff stellen lässt, sodass diese nach oben an die Decke strahlt, das wird auch als Tailstand bezeichnet, kann sie als mobiler Deckenfluter oder als Tischlampe genutzt werden.