Rundumkennleuchte ist die offizielle Bezeichnung für Warnleuchten, die man beispielsweise bei Einsatzfahrzeugen von Polizei, Krankenwagen oder Feuerwehr sieht. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden diese als Blaulicht bezeichnet, da diese Fahrzeuge eine blaue Rundumleuchte einsetzen. Bei Schwertransporten und Abschleppfahrzeugen sieht man hingegen ein gelbes Rundumlicht zur Kennzeichnung. Damit soll anderen Verkehrsteilnehmer signalisiert werden, dass eine Gefahrensituation vorliegt. Sei es durch eine Straßensperrung, ein schnell fahrendes Einsatzfahrzeug oder einen langsamen und überbreiten Schwertransport.
Eine Rundumkennleuchte ist so konstruiert, dass das Warnlicht in einem 360 Grad Winkel in alle Richtungen scheint, sodass die übrigen Verkehrsteilnehmer aus jedem Blickwinkel diese Leuchte erkennen können und gewarnt sind. Dabei ist der Lichtschein nicht konstant, sondern rotiert oder blinkt, um so noch stärker aufzufallen. Dies kann durch einen Parabolspiegel gelöst werden, der um eine zentral verbaute Lampe rotiert. Aufgrund des hohen Verschleißes der sich bewegenden Teile, werden allerdings heutzutage immer häufiger Blitzleuchten verwendet, wie man sie auch aus einem Stroboskop kennt. Bei diesen gibt es keine mechanisch beweglichen Teile, stattdessen senden die Lampen regelmäßig kurze, kräftige Lichtblitze aus. Hier eignen sich besonders LEDs, da diese eine hohe Schaltfestigkeit besitzen. So kann eine LED Blitzleuchte eine hohe Frequenz erreichen, ohne unverhältnismäßig zu verschleißen.
Ein Blaulicht in Kombination mit einem Signalton, umgangssprachlich als Martinshorn bezeichnet, ist nur in Notfällen gestattet und fordert alle übrigen Verkehrsteilnehmer auf unverzüglich Platz zu schaffen. Dies gilt allerdings nur für die Kombination beider Signale, ein einzelnes räumt dem Fahrzeug nicht das entsprechende Wegerecht ein. Das Martinshorn hat seinen Namen im Übrigen nicht von gleichnamigen Heiligen, sondern leitet sich von der ursprünglichen Herstellerfirma ab.