Gibt es in einem Raum keine direkte Beleuchtung, sondern ist dieser gleichmäßig ausgeleuchtet, so wird von einer raumbezogenen Beleuchtung gesprochen. Das bedeutet, dass die Sehbedingungen im gesamten Raum annähernd identisch sind. Wichtig hierbei ist, dass die Beleuchtung eine ruhige und entspannte Atmosphäre erzeugt.
Einsatz der raumbezogenen Beleuchtung
Wenn die Lage eines Arbeitsplatzes bei der Planung eines neuen Büroraumes noch nicht feststeht, muss nach der DIN-Norm EN 12464-1 für Arbeitsstätten in Innenräumen eine raumbezogene statt einer arbeitsplatzbezogenen Beleuchtung geplant werden. Diese Planung ist auch dann geeignet, wenn eine flexible und häufig wechselnde Anordnung der Arbeitsplätze angedacht ist, wie beispielsweise in modernen Bürokonzepten mit beweglichen Möbeln.
Andere Beleuchtungskonzepte in Arbeitsräumen
Neben der raumbezogenen Beleuchtung gibt es auch noch die arbeitsbereichs- und die teilflächenbezogene Beleuchtung. Die arbeitsbereichsbezogene Beleuchtung ist nötig, wenn in einem Raum Arbeitsplätze mit unterschiedlichen Sehanforderungen kombiniert werden. Für ein solches Beleuchtungskonzept muss die Position der jeweiligen Arbeitsplätze bereits bei der Planung im Vorfeld genau bekannt sein.
Die teilflächenbezogene Beleuchtung ist lediglich eine Ergänzung für einzelne Sehaufgaben. Die Beleuchtungsnorm setzt voraus, dass hierbei zusätzlich immer eine raum- oder arbeitsplatzbezogene Beleuchtung vorhanden ist. Als Teilflächenbeleuchtung dient zum Beispiel eine Schreibtischlampe, die die Arbeit mit kleinen Details vereinfacht.
Die mittlere Beleuchtungsstärke dieser Beleuchtung sollte bei mindestens 750 Lux liegen. Um der Sehleistung nicht zu schaden, sollten die Übergänge zwischen einzelnen Beleuchtungsstärken bei einer solchen Kombination von Beleuchtungskonzepten möglichst weich sein.