Der Planungsfaktor kommt bei der Planung einer neuen Beleuchtungsanlage zum Einsatz. Er berücksichtigt eine verminderte Leuchtwirkung bedingt durch Lampenalterung und -ausfall sowie die Verschmutzung der Lichtanlage. Während der Lebensdauer einer neuen Leuchtstoffröhre beispielsweise verringert sich ihr Lichtstrom um rund 10 Prozent. Die Verschmutzung der Röhre sorgt innerhalb von fünf Jahren für eine weitere Verringerung um 10 bis 30 Prozent.
Bei der Neuinstallation von Leuchtmitteln ist eine Überdimensionierung angestrebt. Das bedeutet, die Beleuchtungsstärke sollte bei der Installation 25 Prozent über dem Nennwert liegen. So kann die Verringerung des Lichtstroms durch Verschmutzung und Alterung abgefangen werden. Der Planungsfaktor liegt bei 1,25 – mit ihm wird die Nennbeleuchtungsstärke bei der Planung einer Beleuchtungsanlage multipliziert.