Bei der Ökodesign Richtlinie 2009/125/EG handelt es sich um eine europäische Richtlinie, welche die allgemeinen Anforderungen an eine umweltgerechte Produktion und Handhabung von energieverbrauchsrelevanten Produkten festlegt. Eines der bekanntesten Ergebnisse, welches sich aufgrund der Ökodesign Richtlinie ergeben hat, ist die Abschaffung der konventionellen Glühbirnen im Jahre 2009. Die Ökodesign Richtlinie gibt es in der aktuellen Fassung seit Oktober 2009. Durch sie wurde die alte Fassung der Richtlinie von 2005 abgelöst.
Was genau steckt hinter der Richtlinie
Die Ökodesign Richtlinie ist ein Rechtsrahmen dafür, dass energieverbrauchsrelevante Produkte umweltgerecht gestaltet und an die europäische Norm angepasst werden. Die einzelnen Anforderungen werden durch die Ökodesign Richtlinie festgelegt. Ziel ist es, den Energieverbrauch diverser Produkte zu minimieren, sodass Ressourcen und Umwelt gleichermaßen geschont werden können. Nahezu alle Produkte, die mit elektrischer Energie betrieben werden, fallen in diesen Bereich - neben diversen Haushaltsgeräten auch Leuchtmittel und Lampen.
Innerhalb der Ökodesign Richtlinie gibt es immer wieder neue EU-Verordnungen, durch die in erster Linie auch der Klimaschutz gefördert werden soll. So sollen u.a. Leuchtmittel effizienter und langlebiger werden, um ineffiziente Produkte in Zukunft vom Markt entfernen zu können.
Weiterführende Informationen:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit