Als Nutzebene versteht man eine horizontale oder vertikale Fläche in einem Raum, die durch eine Lichtquelle beleuchtet wird. Denn in der Regel ergibt es wenig Sinn, die Beleuchtungsstärke auf dem Boden eines Zimmers zu berechnen. Hier werden in den meisten Fällen keine Arbeiten verrichtet. Eine genormte Höhe der Nutzebene bei sitzenden Tätigkeiten sind rund 75 Zentimeter Abstand zum Boden – dies entspricht in etwa der Höhe eines Schreibtisches. Auf Verkehrswegen wie Fluren oder Treppen liegt die Nutzebene nur 20 Zentimeter über dem Boden.
Die Höhe der Beleuchtungsstärke
Wie stark eine Nutzebene beleuchtet wird, hängt maßgeblich von der Arbeit ab, die auf ihr vorgenommen wird. In der Arbeitsstättenrichtlinie und der DIN 12464 finden sich Soll-Werte zur Beleuchtungsstärke je nach Tätigkeit. In Lagerräumen etwa beginnt der Mindestwert der Beleuchtungsstärke bereits bei nur 50 Lux, in Erste-Hilfe-Räumen sind 500 Lux vorgeschrieben, während Augenoptikerwerkstattplätze, Elektronikwerkstätten oder Uhrmachereien mit 1500 Lux am höchsten liegen.
Wird die Nutzebene direkt beleuchtet, beträgt der Anteil des Lichtstroms 90 bis 100 Prozent. Bei indirekter Beleuchtung sind es hingegen nur 10 Prozent. Bei einer Randzonen-Angabe wird außerdem ermittelt, mit welchem Abstand die Nutzebene zu den Wänden installiert wurde. Da in diesen Randzonen keine Arbeiten stattfinden, werden sie in der Lichtplanung nicht berücksichtigt.