Kostenloser Paketversand ab 50 €, nur bis zum 17.03.2024 *

Bildschirmarbeitsplatzbeleuchtung

Bildschirmarbeit erfordert im Gegensatz zu anderen Arbeitsplätzen besondere Lichtbedingungen, damit sie dem menschlichen Auge nicht schadet und die Gesundheit des Menschen nicht gefährdet. Aus diesem Grunde müssen sich Arbeitgeber auch an bestimmte Verordnungen und Mindestanforderungen orientieren, die größtenteils im Arbeitsschutzgesetz geregelt sind. In Bezug auf den Bildschirmarbeitsplatz greift die Bildschirmarbeitsplatzverordnung, die unter anderem folgende Verpflichtungen für den Arbeitgeber vorsieht:

  • Klare Bilddarstellung
  • Flexibilität des Bildschirms
  • Flexibilität der Tastatur
  • Ergonomisch geformte Eingabegeräte, wie Maus und Tastatur

Klassische Tischleuchte mit grünem GlasschirmDie Beleuchtung bzw. der Leuchtdichteunterschied spielt für den optimalen Bildschirmarbeitsplatz ebenfalls eine wichtige Rolle. Die Beleuchtung an einem solchen Arbeitsplatz muss dem Sehvermögen des Mitarbeiters angepasst sein. Vor allem ist darauf zu achten, dass sich die Kontrastwahrnehmung auf den Beschäftigten nicht negativ auswirkt, also der Leuchtdichteunterschied nicht zu groß ist. Vermieden werden muss auch, dass der Mitarbeiter geblendet wird, so dass Reflexionen und Spiegelungen im Arbeitsumfeld deutlich reduziert sein müssen. Der Bildschirmarbeitsplatz sollte zudem idealerweise in einem 90 Grad-Winkel zum Tageslichtfenster stehen, das bei Bedarf abgedunkelt werden kann.

Für das Arbeiten Zuhause muss zwischen Home Office und die private Heimarbeit unterschieden werden. Denn ermöglicht der Arbeitgeber in einem Festangestelltenverhältnis das Arbeiten im Home Office müssen hierbei ebenfalls die Bedingungen zum Gesundheitsschutz eingehalten werden. Das bedeutet sogar, dass der Arbeitgeber hierfür Sorge zu tragen und entsprechende Vorkehrungen zur Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen zu treffen hat. Aber auch wer selbständig ein Büro mit einem Bildschirmarbeitsplatz betreibt, sollte aus Gründen der Selbstverantwortung den Arbeitsplatz nach arbeitsschutzrechtlichen Kriterien einrichten. Geeignet sind vor allem Lampen mit einer mittleren Beleuchtungsstärke von etwa 500 LUX. Hängelampen, Stehleuchten und Schreibtischlampen zur individuellen Einstellung des Lichts bringen dabei den größten Nutzen.

Weiterführende Links:

Über den Autor!

Rudolf Ring hat seine Leidenschaft zum Beruf gemacht! Der gelernte Elektrotechniker begeisterte sich bereits vor über 18 Jahren für Licht und dessen Wirkung. Im Jahr 2008 gründete er dann die Firma click-licht.de und ist seitdem kompetenter Ansprechpartner für sämtliche Fragen und Belange rund um die Beleuchtung. Zu seinen Stärken zählen dank jahrelanger Erfahrung in dem Fachgebiet auch die Lichtplanung und die Umsetzung von Lichtsystemen - hier macht ihm so schnell niemand etwas vor!

Zurück zur Übersicht

Zahlungsarten
Sicher einkaufen
Sicheres Zertifikat SSL Datensicherheit Logo Trustami
click-licht.de Newsletter
Verpassen Sie keine aktuellen Rabatte und
Aktionen aus unserem Onlineshop
Vorteile von click-licht.de Beste Hotline, Billige Rabatte, kostenlose Retoure