Die EU Mitgliedstaaten haben jetzt ökologische Mindestanforderungen für Haushaltslampen beschlossen, bezugnehmend zu den Energiesparlampen. Dieser Beschluss führt zu einem schrittweisen Verschwinden der Glühlampen.
Ab dem 1.September 2009 dürfen keine matten Glühlampen mehr verkauft werden. Das gilt auch für klare Lampen mit 100W und mehr. Für klare 75 Watt Lampen tritt das tritt das Verkaufsverbot am 1.September 2010 in Kraft, für klare Standard Glühlampen mit 60 Watt im September 2011 und für Glühlampen mit 10 Watt ein Jahr später.
Ab 2016 müssen alle Haushaltslampen mindestens der Energie-Effizientsklasse B entsprechen. Damit verschwinden dann auch viele alte Halogenlampen und wenig sparsame LED´s vom Markt. Nachdem das EU-Parlament und der EU-Rat der Verordnung zugestimmt haben, gilt sie direkt in allen Mitgliedstaaten. Es ist keine Umsetzung in Deutsches Recht notwendig.
Quelle: Recklinghäuser Zeitung (Stand: 27.02.2009)
- Ab 1. September 2009 sind Glühlampen und Halogenlampen der Energie-Effizienzklassen F und G nicht mehr zugelassen. Lampen mit 100 Watt und mehr Leistung müssen die Energie-Effizienzklasse C haben, alle restlichen Lampen mindestens die Energie-Effizienzklasse E.
- Ab 1. September 2010 wird die Energie-Effizienzklasse C für Glühlampen und Halogenlampen mit 75 Watt und mehr Leistung gefordert. Alle restlichen Lampen müssen mindestens die Energie-Effizienzklasse E haben.
- Ab 1. September 2011 wird die Energie-Effizienzklasse C für Glühlampen und Halogenlampen mit 60 Watt und mehr Leistung gefordert. Alle restlichen Lampen müssen mindestens die Energie-Effizienzklasse E haben.
- Ab 1. September 2012 müssen alle klaren Glühlampen und Halogenlampen die Energie-Effizienzklasse C haben. Da keine Glühlampe diese Anforderung erfüllt, sind Glühlampen damit komplett abgeschafft.
- Ab 1. September 2016 müssen Halogenlampen mindestens die Energie-Effizienzklasse B haben. Es gibt Halogenlampen, die diese Anforderung erfüllen. Außerdem wird eine Ausnahme für klare Halogenlampen mit den Sockeln R7s und G9 gemacht. Sie dürfen weiterhin auf den Markt gebracht werden, obwohl sie nur der Energie-Effizienzklasse C entsprechen.